Aktuelles
Aktuelle Informationen zur Antibiotikaminimierung
Liebe Kunden und Kundinnen,
das neue Jahr 2023 hat mit all seinen neuen Herausforderungen begonnen und wir arbeiten intensiv daran alle neuen Anforderungen rechtlich einwandfrei umzusetzen.
Besonders im Fokus steht natürlich das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und das darauf folgende Antibiotikaminimierungskonzept (ABM).
Bei unseren Infomationsveranstaltungen im Dezember haben wir uns bereits über den damals aktuellen Stand ausgetauscht, mittlerweile haben wir viele weitere Informationen erhalten die wir mit Ihnen teilen möchten:
- Die Mitteilungspflicht für alle angewendeten und abgegebenen Antibiotika liegt beim Hoftierarzt. Es wird keine Meldeverpflichtung benötigt.
- Die Mitteilung der Antibiotika erfolgt über die Tierzahl und nicht über das Einzeltier, die volle Ohrmarke ist für die Antibiotikameldung nicht erforderlich.
- Tierhalter von Nutztieren die eine Bestandsuntergrenze überschreiten sind ab dem Kalenderhalbjahr 1/2023 verpflichtet Nutzungsart, Bestand und Bestandversänderungen zu melden, dies betrifft Halter von:
Nutzungsart | Bestandsuntergrenze/Halbjahr |
zugekauften Kälbern < 12 Monate | 25 |
Milchrindern | 25 |
Saugferkeln | 85 |
Zuchtschweinen | 85 |
Ferkeln bis einschließlich 30kg | 250 |
Mastschweinen über 30kg | 250 |
Masthühnern | 10.000 |
Legehennen | 4.000 |
Junghennen | 1.000 |
Mastputen | 1.000 |
Das bedeutet, dass Halter von neu erfassten Nutzungsarten (z.B. Milchkühe) einen Zugang zur TAM-HIT-Datenbank über hi-tier.de benötigen. Die Meldung erfolgt somit elektronisch über die Plattform HI-Tier.
- Wurden bei meldepflichtigen Nutzungsarten in einem Halbjahr keine Antibiotika angewendet ist der Halter zur Nullmeldung verpflichtet. Der Halter kann uns als Tierarzt zur Nullmeldung verpflichten, hierfür ist eine Meldeverpflichtung nötig.
- Meldefristen: Die Meldungen müssen bis 14 Tage nach Ende des Halbjahres erfolgt sein.
- Teilnehmer am QS-System sowie an QS-Programmen sind verpflichtet über die Plattform vetproof zu melden (Stamm- und Produktionsdaten, Nullmeldung). Dies betrifft auch Masttiere im QS-System (Mastrinder müssen als Nutzungsart in der HI-Tier zwar nicht mehr vom Halter gemeldet werden, Teilnehmer von QS sind jedoch zum Antibiotikamonitoring über vetproof verpflichtet). Der Tierhalter kann QS zur Weitergabe der Daten an die HI-Tier ermächtigen, sodass nicht doppelt gemeldet werden muss. Bei Fragen zu vetproof und QS verweisen wir an die zuständigen Ansprechpartner.
Wir halten Sie natürlich über weitere Informationen und Änderungen auf dem Laufenden. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Fragen haben oder uns eine Meldeverpflichtung für die Nullmeldungen erteilen möchten.
Wir wünschen weiterhin ein erfolgreiches neues Jahr,
Ihr Team der Tierarztpraxis Dr. Sebastian Fietze